AGB – Auszug des Hotel & Restaurant Tonihof Eschenlohe

Bitte beachten Sie, dass bei Aufgabe einer verbindlichen Reservierung und deren Annahme durch das Hotel ein Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag zustande kommt. Hierzu gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel & Restaurant Tonihof Eschenlohe. Die Geschäftsbedingungen können Ihnen zugesandt oder vor Ort eingesehen werden.

Nachfolgend einige Auszüge aus den AGB des Hotel & Restaurant Tonihof Eschenlohe:

 

 

Zimmerbereitstellung

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer müssen bis 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dieses nicht, so kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 


Leistung, Preise, Zahlung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Ausschreibung im Prospekt und der darauf basierenden Reservierungsbestätigung. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Der Kunde verpflichtet sich, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss, oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Das Hotel kann auf Barzahlung aller Leistungen bei der Abreise bestehen. Langzeitkunden haben wöchentlich die vereinbarten Leistungen zu bezahlen. Grundsätzlich darf in keinem Zimmer geraucht werden, bei nicht Beachtung berechnen wir € 400 für die komplette Reinigung und Renovierung des Zimmers. Der Kunde / Hotelgast haftet in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Es hat ferner ein gesetzliches Pfandrecht an den von dem Gast eingebrachten Sachen.


Abbestellung/Stornierung

Ein Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Bei Logis bis zu 10 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis zum 30. Kalendertag vor dem Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche  auszulösen. 

Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:

30. bis 15. Kalendertag vor Anreisetag = 50 % des Zimmerpreise

14. bis 4. Kalendertag vor Anreisetag = 70 % des Zimmerpreises

ab dem 3. Kalendertag vor Anreisetag = 80 % des Zimmerpreises und 60 % des Halb- bzw. Vollpensionsarrangements.

Bei Logis ab 15 Personen(= Gruppen-Arrangement) gelten die in den AGB gesondert aufgeführten Stornobedingungen.


Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Pauschale. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Das Rücktrittsrecht des Hotels bezieht sich insbesondere auf sachlich gerechtfertigte Gründe z. B. höhere Gewalt, oder wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden, oder wenn begründeter Anlass besteht zu der Annahme, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb die Sicherheit und/oder das Ansehen des Hotels in Öffentlichkeit gefährdet werden kann etc. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Garmisch-Partenkirchen.